Schützengesellschaft 1468 Waldshut e.V.

Sport und Tradition vereint

Training und Aufenthalt auf den Schießständen und der Schützenstube der SG 1468 Waldshut während der Gültigkeit der Landesverordnung über Sportstätten vom 26.05.2020


Die Wiederaufnahme des Sportbetriebs in offenen und geschlossenen Sportstätten (inkl. Schiessanlagen) ist in der Landesverordnung über Sportstätten Stand 26.05.2020 festgelegt. Abgeleitet aus dieser allgemeinen Verordnung gelten folgende spezifische Regeln für die Schießstände und die Schützenstube der SG 1468 Waldshut:


Aufenthalt und Training auf den Ständen der SG Waldshut


Die Stände können erst neu belegt werden, wenn die vorherigen Schützen/innen die Stände komplett verlassen haben. Um dies zu gewährleisten, gelten bis auf Weiteres feste Startzeiten mit dem Start einer neuen Trainingseinheit zur vollen Stunde. Damit hat jeder Schütze/in 55 Minuten Zeit sein Training zu absolvieren. Anschließend hat er/sie den Stand zu verlassen, damit die Nächsten zur vollen Stunde mit dem Training beginnen können.


Aufenthalt und Training auf dem Pistolen- und Gewehrstand


Es gilt die Abstandsregel von mindestens 1,5 m. Auf beiden Ständen sind deshalb nur die Stände 1, 3 & 5 zu belegen. Damit können sich maximal 4 Personen auf jedem dieser beiden Ständen aufhalten (3 Schützen/innen + 1 Aufsicht). 


Aufenthalt und Training auf dem Luftdruckstand


Schießbetrieb auf geschlossenen Ständen ist ab dem 2.6.2020 gestattet, mit der Abstandsregel von mindestens 1,5 m. Auf dem Luftdruckstand sind deshalb nur die Stände 1, 3, 5, 7 & 9 zu belegen. Damit können sich maximal 6 Personen auf diesem Stand aufhalten (5 Schützen/innen + 1 Aufsicht/Trainer).


Leihwaffen für Vereinsmitglieder und Gastschützen


Gastschützen können ab sofort wieder am Schießbetrieb teilnehmen. Die Vereinswaffen sind nach Gebrauch zu reinigen und zu desinfizieren.


Zugang und Ausgang der Schützenstube


Der Zugang zur Schützenstube erfolgt über den Toilettenflur und der Ausgang über den Gewehrstand, dies solange die Abstandsregel von mindestens 1,5 m einzuhalten ist.


Dokumentation


Die Anwesenheit auf den Schießständen ist in ausliegenden Listen einzutragen, zusätzlich und unabhängig vom Standbuch. Diese Anwesenheitsliste wird 4 Wochen aufbewahrt.


Aufenthalt in der Schützenstube


In der Schützenstube gelten die Regeln der Gaststätten-Verordnung mit den entsprechenden Abstands- und Hygiene-Regeln, sowie Dokumentation des Aufenthalts. Damit ein Abstand von 1,5 m gewährleistet ist, wird die maximale Anzahl an Personen, welche sich in der bewirteten Schützenstube aufhalten können, auf 10 Personen begrenzt.


Ausschluss von der Teilnahme


Von der Teilnahme am Trainings- und Übungsbetrieb ausgeschlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemweginfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.



Reichsbürger, antisemitische und nationalsozialistische Parolen/Theorien


Entsprechend der aktuellen Rechtssprechung werden sogenannten Reichsbürgern oder Selbstverwaltern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt. Sollte eine Person sich als Reichsbürger zu erkennen geben oder Reichsbürger-Theorien in den Räumlichkeiten der SG Waldshut verbreiten, wird vom Hausrecht Gebrauch gemacht und diese Person aus den Räumlichkeiten verwiesen. Das gleiche gilt für Personen, die antisemitische oder national-sozialistische Parolen und Theorien verbreiten.


Es ist zu erwarten, dass die Einhaltung der Landesverordnung stichprobenartig vom Ordnungsamt kontrolliert wird. Haltet euch deshalb bitte daran, ansonsten wird der limitierte Schiessbetrieb wieder eingestellt.

Der Vorstand


ausliegende Listen auf unseren Schießständen und Schützenstube